Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen wird nur schleppend umgesetzt

Seit März müssen Berliner eine Corona-Impfung nachweisen – zumindest die, die in der Pflege tätig sind. Sonst droht ein Arbeitsverbot. Durchgesetzt wird das aber nicht. Von Daniel Böldt

Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen wird nur schleppend umgesetzt
Schlechte Nachrichten für Pflegebedürftige in Berlin: Die Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen wird quasi nirgends kontrolliert. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Seit Mitte März können und sollen die Gesundheitsämter, wenn möglich, ungeimpftes Personal in Gesundheitseinrichtungen mit einem Betretungs- oder Tätigkeitsverbot belegen. Natürlich nicht von jetzt auf gleich. „Da sprechen wir von drei Wochen bis vielleicht maximal drei Monate. Aber dann, denke ich, wird so ein Verfahren auch durch sein“, sagte Gesundheitssenatorin Ulrike Gote am 15.

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