Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichts weist Vorwürfe zurück
Gegen Ludgera Selting hatte Wahlkläger Luthe einen Befangenheitsantrag gestellt. Jetzt antwortet die Richterin – und Luthe stellt danach noch einen Antrag. Von Julius Betschka
Neuwahl II. Luthes Anwalt hat inzwischen Antwort auf einen Befangenheitsantrag gegen Gerichtspräsidentin Selting (CP 27.05.) erhalten. Sie weist eine Behinderung der Akteneinsicht oder Beaufsichtigung der Klägerseite zurück. Sie habe nur durch Mitarbeiter auf die Regeln zur Akteneinsicht für Rechtsanwälte hingewiesen. Ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin sei nicht geglückt, weil diese sie „sogleich in unangemessener Weise anschrie“, schreibt Selting.
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