Gerichte in mehreren Berliner Bezirken haben Schöffen-Mangel
Je weniger Freiwillige es gibt, desto mehr Berlinerinnen und Berliner müssen unfreiwillig ran. Laut dem landeseigenen Senat kann dies auch per Los und dem Einwohnermelderegister entschieden werden. Von Stefan Jacobs.

Wir erlauben uns hier gerne mal ein schnelles Urteil. Aber so leicht ist die Welt oft nicht. Schon gar nicht vor Gericht, wo es in vielen Bezirken an Schöffinnen und Schöffen mangelt. In Mitte, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf konnte die erforderliche Zahl an freiwilligen Schöffinnen und Schöffen nicht erreicht werden, schreibt der Senat auf eine Grünen-Anfrage. Je weniger Freiwillige es gibt, desto mehr Berlinerinnen und Berliner müssen unfreiwillig ran – sie werden aus den Einwohnermeldedaten ausgelost. Da die Aufgabe als staatsbürgerliche Pflicht gilt, kann man die Berufung nur in wenigen Ausnahmefällen ablehnen. Schöffinnen und Schöffen werden für fünf Jahre ehrenamtlich für Strafverfahren gewählt. Und sind als Bürgerinnen und Bürger vielleicht selbst irgendwann drauf angewiesen, dass andere über sie richten.