Verkehrssenatorin verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung

Plakate für Bettina Jarasch (Grüne) sind nicht überall erlaubt, wo sie hängen. Allerdings ist verkehrt angebrachte Wahlwerbung weder neu noch selten. Von Daniel Böldt und Lorenz Maroldt 

Verkehrssenatorin verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung
Spitzenkandidatin Jarasch stellt die Kampagne der Grünen zur Berlinwahl-Wiederholung vor. Foto: Christophe Gateau/dpa

Gestern sind wir hier bereits in die Tiefen des Berliner Straßengesetzes eingestiegen und haben gelernt, dass das Anbringen von Wahlwerbung „an Verkehrseinrichtungen“ verboten, an Laternen wiederum erlaubt ist. Das lässt natürlich Spielraum. Daher die Frage an die Verkehrsverwaltung: Was ist mit, sagen wir, einer Laterne mit angeschraubtem Vorfahrtsschild? Antwort: „An allen Masten, an denen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen angebracht sind, also auch an Lichtmasten mit Verkehrszeichen, darf keine Wahlwerbung angebracht werden.“

Okay, okay.