Verwaltungsgericht bestätigt Maskenpflicht in Berlin

„Gesundheitsschutz vor Unannehmlichkeit“: Das Vermummungsgebot, das Behörden wegen Corona angeordnet haben, ist rechtens. Von Stefan Jacobs

Verwaltungsgericht bestätigt Maskenpflicht in Berlin
Foto: Florian Gaertner/imago

Das Verwaltungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen das Vermummungsgebot in ÖPNV und Geschäften abgewiesen. Laut dem Beschluss beeinträchtigt die Maske zwar das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, sei aber „nicht erkennbar ungeeignet“, die Verbreitung des Virus zu bremsen, solange das Robert-Koch-Institut als explizit zuständige Instanz nichts Wirksameres empfehle.