Recht auf Kita-Platz gilt sogar in Berlin

Wir beginnen heute mit einer überraschenden Nachricht: Das gesetzlich verankerte Recht auf einen Kita-Platz gilt – sogar in Berlin. Und der Senat kann sich nicht länger billig freikaufen mit dem uneinlösbaren Angebot der Übernahme von Kosten privater organisierter Betreuung (die kaum aufzutreiben ist). Das Oberverwaltungsgericht entschied: Das Land Berlin ist verpflichtet, Antragstellern innerhalb von fünf Wochen einen wohnortnahen Platz nachzuweisen. Ausreden wie „fehlende Kapazitäten, Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden nicht von der gesetzlichen Pflicht.“ Das Urteil und die Folgen beschreibt hier meine Kollegin Susanne Vieth-Entus.