Vornamen von Tätern bei Messer-Straftaten veröffentlichen?

Ach, wie gut, dass niemand weiß? Das Berliner Verfassungsgericht hat (5:4) entschieden, dass die Innenverwaltung die 20 häufigsten Vornamen von Tätern, die mit einem Messer Straftaten begangen haben, nicht zurückhalten darf. Zumindest nicht mit der Begründung, dass Einzelne dadurch identifiziert werden könnten – das sei bei knapp 1200 Tatverdächtigen im Jahr 2023 nicht plausibel. Geklagt hatte der Berliner AfD-Abgeordnete Marc Vallendar, der nun auf eine neue Antwort wartet – und die gleiche Anfrage auch für 2024 noch einmal stellen will. Ob die Innenverwaltung nun antwortet oder mit einer anderen Begründung ablehnt, ist noch unklar: Man prüfe derzeit den Gerichtsbeschluss, hieß es am Donnerstag.

Schludrig gearbeitet habe die Innenverwaltung bei ihrer Ablehnung, kritisiert unser Innenpolitikexperte Alexander Fröhlich (der seinen Vornamen auf der Liste von 2021 übrigens ganz vorne fand). Die Listen seien regelmäßig wenig aussagekräftig, die überdrehte Reaktion hingegen nütze vor allem der AfD.

Was meinen Sie?