Gestaffelter Mutterschutz ab 1. Juni

Endlich bekommen auch Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Erholungszeit. Vom 1. Juni an gibt es

+ ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf zwei Wochen Mutterschutz

+ ab der 17. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf sechs Wochen Mutterschutz

+ ab der 20. Schwangerschaftswoche Anspruch auf acht Wochen Mutterschutz.

Zu verdanken ist das maßgeblich Natascha Sagorski. Nachdem die Autorin selbst eine Fehlgeburt erlitten hatte und von ihrer Ärztin aufgefordert worden war, am nächsten Tag wieder arbeiten zu gehen, hat sie den gestaffelten Mutterschutz mit ihren Mitstreiterinnen durchgeboxt – und schließlich im Januar trotz Ampel-Aus die Unterstützung aller demokratischen Parteien gesichert. „Jetzt ist es wichtig, dass die Frauen ihr Recht auch kennen“, sagt Sagorski. Da sage noch jemand, man könne die Welt nicht verändern.