Das sind die Corona-Regeln für Weihnachtsmänner

Eine noch offene Frage hat Kollege Thomas Loy recherchiert: Wie kann der Weihnachtsmann an Heiligabend coronakonform vorbeischauen? Die schlechte Nachricht: Der Weihnachtsmann zählt als fremder Haushalt. Die gute Nachricht, frisch geklärt von den Hausjuristen der Gesundheitsverwaltung: Die Infektionsschutzverordnung erlaube in der aktuellen Fassung den Besuch des Weihnachtsmannes, auch physisch, in typischer Verkleidung. Solange nur ein Haushalt mit weniger als fünf Personen (Plus Kinder) anwesend ist, können Weihnachtsmann, Weihnachtsfrau oder Weihnachtsengel kommen. Sind schon zwei Haushalte oder fünf Erwachsene da, raten die Juristen dem Weihnachtsmann, die Geschenke vor der Tür abzustellen, zu klingeln und von der Straße zu winken. Bleibt zu hoffen, dass der Weihnachtsmann Checkpoint-Abonnent ist.