Berlin hat immer noch keine Fallkonferenzen

Gefährliche Trödelei: Zur Prävention von Femiziden und Bekämpfung von Partnerschaftsgewalt ist es wichtig, dass alle beteiligten Stellen – Polizei, Justiz, Beratungsstellen, gegebenenfalls Jugendamt – sich miteinander austauschen. Sogenannte Fallkonferenzen, wie Rheinland-Pfalz sie schon vor rund zehn Jahren eingeführt hat, helfen dabei enorm. Berlin hat die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Durchführung vor zwei Jahren geschaffen, kommt aber leider seitdem nicht in die Puschen, wie Kollegin Anna Thewalt recherchiert hat. Ein angeblicher Grund, Sie ahnen es: datenschutzrechtliche Bedenken – obwohl eigentlich sowieso vorgesehen ist, dass Opfer ihr Einverständnis geben müssen. Irgendwann nächstes Jahr will Schwarz-Rot sich dann mal darum kümmern, eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung zu schaffen. Ist ja nicht so, als ginge es um Leben und… ach so, doch!

„Dass es nur schleppend vorangeht, könnte auch daran liegen, dass sich mal wieder keiner federführend verantwortlich fühlt“, kommentiert die Kollegin. „Die oberste Handlungsmaxime: Gefahrenabwehr in akuter Notsituation. Wer sich davon leiten lässt, kann auch den Spielraum von Datenschutzregeln sinnvoll nutzen.“ Und so Menschenleben retten.