„Wir sind doch kein Kontrollorgan“ – Hotelverband sauer über Corona-Weihnachtsregeln
An Weihnachten dürfen Hotels in Berlin auch Gäste aufnehmen, die Verwandte besuchen. Der Senat schiebt die Verantwortung dafür auf die Hotelbesitzer. Von Felix Hackenbruch

Eine eher undurchsichtige Regel bleibt die Öffnung Berliner Hotels auch für Verwandtschaftsbesuche. Während eigentlich nur fünf Personen gemeinsam feiern sollen, wird fernen Besuchern so der rote Teppich ausgerollt. Doch was, wenn sich auch heimlich Touristen einmieten? Und was, wenn schon jetzt Gäste angeben, aus geschäftlichen Gründen zu übernachten, tatsächlich aber die Verwandtschaft besuchen? Die Verantwortung dafür trage nicht der Gast, sondern der Hotelbetreiber, erklärt ein Sprecher der Wirtschaftsverwaltung auf Anfrage. Bis zu 35.000 Euro Bußgeld seien möglich. „Daher sollte er (der Hotelbetreiber) sich vom Gast versichern lassen, dass diese(r) aus nicht-touristischen Gründen übernachtet.“ Nur wie? Vom Kofferträger zum Spion? Vom Rezeptionist zum Detektiv?
„Wir sind doch kein Kontrollorgan wie die Polizei oder das Ordnungsamt“, sagt Dehoga-Geschäftsführer Thomas Lengfelder dem CP. Er glaubt jedoch sowieso nicht, dass viele Menschen die Ausnahme nutzen würden. Weihnachten gebe es traditionell wenig Buchungen. Viel mehr ärgert ihn bei diesem Beschluss, dass die Politik vorab nicht mit den Beteiligten gesprochen habe. „Das ist doch keine Art der Zusammenarbeit. Wir haben die Stadt schließlich groß gemacht“, sagt Lengfelder mit Blick auf die Wirtschaftskraft der Hotelbranche. Sein Eindruck: „Bei der Automobilbranche würde sich die Politik so einen Umgang nicht trauen.“