Keine Daten, kein Plan: Berliner Verwaltungen zu AfD-Parteimitgliedern im Staatsdienst

Kein Verdachtsfall mehr ist die AfD, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Was das für Parteimitglieder im öffentlichen Dienst bedeutet, wollen Bayern und Hessen prüfen. Und Berlin?

Daten zu Parteimitgliedschaften von Beamten würden generell nicht erhoben, teilt die Innenverwaltung auf Checkpoint-Anfrage mit. Zuständig für Beamtenrecht sei aber die Finanzverwaltung. Diese erklärt, dass Beamte generell zu Neutralität und Verfassungstreue verpflichtet seien. Bei Verstößen „wären im Einzelfall entsprechende Disziplinarmaßnahmen zu prüfen“. Ähnlich klingt es bei der Bildungsverwaltung: „Eine ablehnende oder distanzierte Haltung gegenüber verfassungsmäßigen Prinzipien ist mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst – insbesondere im Bildungsbereich – nicht vereinbar.“ Drum prüfe, wer sich ewig bindet.