Beihilfestelle

Zum Schluss noch ein kurzer Anruf bei der Beihilfestelle (zuständig für alle Beamten und Tarifbeschäftigten):

„Sehr geehrte Anruferin, sehr geehrter Anrufer, bis auf weiteres ist die Beihilfestelle telefonisch während der Sprechzeiten nicht erreichbar. Der Servicepunkt der Beihilfestelle ist in dieser Zeit ebenfalls nicht besetzt. Die Geschäftsstelle der Beihilfestelle ist geschlossen.